Eine Strahlentherapie sollte auch während der COVID-19-Pandemie nicht aufgeschoben oder unterbrochen werden. Dazu zählt ebenfalls die Brachytherapie in Form des HDR-Afterloadings. Darauf weisen die Arbeitsgemeinschaft Radiologische Onkologie (ARO) und die Deutsche Gesellschaft für Radioonkologie (DEGRO) in einer aktuellen Stellungnahme hin.
Krebspatienten sind vermutlich anfälliger für einen schweren Verlauf einer Covid-19-Erkrankung und haben daher Angst vor einer Ansteckung während einer onkologischen Behandlung. Darüber hinaus sollten laut Bundesgesundheitsminister Jens Spahn nicht notwendige medizinische Eingriffe nach Möglichkeit zu verschoben werden. „Allerdings können Patienten, die eine onkologische Behandlung erhalten, dies nicht ohne Weiteres tun“, konstatiert die Deutsche Gesellschaft für Radioonkologie. Eine Krebstherapie, z.B. eine Strahlentherapie, Hormonbehandlung oder Chemotherapie, abzubrechen oder über Wochen oder gar Monate aufzuschieben, könne unter Umständen bedeuten, einen Rückfall der Tumorerkrankung zu riskieren.
Grundsätzlich sollte daher nach Ansicht der DEGRO die Versorgung von Krebspatienten mit notwendigen, unter Umständen lebensrettenden Therapien aufrechterhalten werden. In einigen Fällen könne aber überlegt werden, Änderungen des Therapieregimes (Ablauf der Behandlung) vorzunehmen. So ist es beispielsweise bei Patienten mit Prostatakarzinom möglich, eine medikamentöse Hormontherapie vorzuschalten und den Tumor dann erst später zu bestrahlen. Die veränderte Therapiereihenfolge führe nicht zu Überlebenseinbußen und könne in der jetzigen Situation sinnvoll sein, damit die Patienten seltener zur Behandlung gehen müssen, heißt es in der Stellungnahme. Hier sei eine individuelle Beratung des Patienten unerlässlich.
Gleichzeitig rät die DEGRO erhöhte Sicherheitsvorkehrungen zu treffen. Während die Strahlentherapie selbst kein erhöhtes Ansteckungsrisiko für den Patienten bedeutet, sei es wichtig, dass die Empfehlungen des Robert Koch-Instituts und der lokalen Hygienekommissionen befolgt werden, z.B. dass die Patienten den notwendigen Abstand von 1,5-2 m zu anderen Menschen einhalten und die Händehygiene ernst genommen wird.
Bei Fieber, Husten, grippeähnlichen Symptomen oder Kontakt mit einem Covid-19-Patienten sollte unbedingt telefonisch Kontakt mit dem betreuenden Arzt aufgenommen werden, damit dieser mit dem Patienten das weitere Vorgehen besprechen kann. Dabei steht der Schutz des Patienten, aber auch der Mitarbeiter im Vordergrund. Selbst wenn ein Patient positiv auf das Coronavirus getestet wurde, heißt das nicht zwangsläufig, dass die Therapie sofort abgebrochen werden muss. Risiko und Nutzen müssten dann patientenindividuell abgewogen werden, betont die DEGRO.